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   VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16 SN   

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https://dejure.org/2017,22874
VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16 SN (https://dejure.org/2017,22874)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28.02.2017 - 1 B 3928/16 SN (https://dejure.org/2017,22874)
VG Schwerin, Entscheidung vom 28. Februar 2017 - 1 B 3928/16 SN (https://dejure.org/2017,22874)
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Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • ar-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendungsbereich von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Bereich des Bauplanungsrecht erheblich ausgeweitet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2011 - 1 S 1509/11

    Zur Zulässigkeit eines initiierenden, auf einen Planungsverzicht gerichteten

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Genau solche politischen Grundsatzentscheidungen, bei denen der Bürger lediglich entscheiden muss, ob er für oder gegen die Planung stimmt, sind für ein Bürgerbegehren eröffnet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, juris).

    Ebenso wenig ist sie verpflichtet, ein einmal begonnenes Planaufstellungsverfahren zu Ende zu führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschulss vom 27. Juni 2011 - 1 S 1509/11 -, juris Rn. 22, m.w.N.).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 C 13.11

    Einzelhandelsausschluss; städtebauliche Rechtfertigung; Planrechtfertigung;

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Eine dem Bürgerentscheid entgegenstehende Planungspflicht im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB besteht jedoch nur dann, wenn entsprechende Bauleitpläne nach der planerischen Konzeption der Gemeinde erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2002 - 15 A 1965/99

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Mit dieser betont weiten und damit deutliche über den Ausschlusstatbestand der Variante 2 hinausgehenden Formulierung hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass auch sonstige (vorangehende) Sachentscheidungen, die auf das planungs- oder zulassungsbedürftige Vorhaben gerichtet sind, einem Bürgerentscheid nicht zugänglich sein sollen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. Februar 2002 - 15 A 1965/99 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.07.1996 - 1 M 43/96

    Bürgerbegehren; Bestimmtheit; Gemeindevertreterbeschluß; Aussetzung der

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Da die Antragsteller ihren Antrag ausdrücklich darauf beschränkt haben, der Antragsgegnerin aufzugeben, den Vollzug des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 15. Dezember 2016 bis zu einer bestandskräftigen Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens auszusetzen, liegt auch keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache vor (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 24. Juli 1996 - 1 M 43/96 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2007 - 15 B 874/07

    Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Rahmen einer einstweiligen

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Die Wahl von solchen unterschiedlichen Formulierungen weiter und enger gefasster Ausnahmetatbestände vergleichbarer Art in ein und derselben Vorschrift lassen jedoch für eine erweitere Auslegung der Variante 2 keinen Raum (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 15 B 874/07 -, Rn. 8, juris), weil dies die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung unterlaufen würde.
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 4 BV 07.1981

    Bürgerbegehren mit dem Ziel der Änderung eines Flächennutzungsplanes -

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Insbesondere das in § 1 Abs. 7 BauGB verankerte Gebot, bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, setzt der direktdemokratischen Einflussnahme auf die kommunale Bauleitplanung durch Bürgerentscheid rechtliche Grenzen (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. Mai 2008 - 4 BV 07.1981 -, juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2007 - 4 CE 07.416

    Einstellung von Bauleitplanverfahren durch Bürgerbegehren - Bürgerbegehren -

    Auszug aus VG Schwerin, 28.02.2017 - 1 B 3928/16
    Auch eine auf Einstellung von Bauleitplanverfahren, d.h. auf einen Planungsverzicht zielende Fragestellung ist grundsätzlich unproblematisch (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. März 2007 - 4 CE 07.416 -, juris Rn. 23 m.w.N.) und verstößt insbesondere nicht gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB, solange sich die Planungsbefugnis der Gemeinde nicht ausnahmsweise zu einer Planungspflicht verdichtet hat.
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